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   EuGH, 29.06.2023 - C-543/21   

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https://dejure.org/2023,15039
EuGH, 29.06.2023 - C-543/21 (https://dejure.org/2023,15039)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2023 - C-543/21 (https://dejure.org/2023,15039)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - C-543/21 (https://dejure.org/2023,15039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Verkaufspreis" - Waren, die in Pfandbehältern verkauft werden - Nationale Regelung, nach der der Pfandbetrag neben dem Verkaufspreis ...

  • Betriebs-Berater

    Begriff "Verkaufspreis" in Art. 2 Buchst. a der RL 98/6/EG (PAng-RL) enthält nicht den Pfandbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Verkaufspreis" - Waren, die in Pfandbehältern verkauft werden - Nationale Regelung, nach der der Pfandbetrag neben dem Verkaufspreis ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verband Sozialer Wettbewerb/famila-Handelsmarkt Kiel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Pfand für Flaschen kann separat ausgewiesen werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pfand muss nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2256
  • GRUR 2023, 1115
  • EuZW 2023, 679
  • MIR 2023, Dok. 049
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
    Unter Berufung auf das Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37), stellt es fest, dass der Pfandbetrag einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstelle, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sei und einen Teil der Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilde.

    Zweitens muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce, C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37).

    Diese Feststellung wird nicht durch Rn. 38 des Urteils vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527), in Frage gestellt, in der der Gerichtshof entschieden hat, dass die von einem Verbraucher obligatorisch getragenen Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler einen Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstellen.

  • EuGH, 04.10.2007 - C-457/05

    Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
    Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20

    Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand

    Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV nF) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat (Anschluss an EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 29] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; vgl. auch § 1 Abs. 4 PAngV aF bzw. § 7 Satz 1 PAngV nF; Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Oktober 1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222 [juris Rn. 16 f.] = WRP 1994, 101 - Flaschenpfand I).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb):.

    Auch wenn der Verbraucher einen Pfandbehälter nicht von sich aus zurückgibt, so dass der gezahlte Pfandbetrag wirtschaftlich endgültig vom ihm getragen wird, ändert dies nichts daran, dass ein Pfandsystem bedeutet, dass dieser Betrag grundsätzlich erstattet werden kann und soll (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 17 bis 22] - Verband Sozialer Wettbewerb).

    Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).

    Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 26 bis 28] - Verband Sozialer Wettbewerb).

  • OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23

    Preisangabe; Gesamtpreis; Endpreis; Bearbeitungspauschale; Mindermengenzuschlag;

    Hierzu hat der EuGH entschieden, dass der Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten muss, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden ( EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14 - ..., Rn. 37; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21 , Rn. 19).
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